Aus dem Band
"alle macht geht vom volke. AUS" - Das
Grundgesetz beim Wort genommen von Klaus Urban. Klausur-Verlag, Stadthagen,
2. veränderte u. erg. Aufl. , 2012; ISBN 978-3-932167-02-7.
Weitere Texte daraus finden Sie auch hier
in meinem Blog.
Sagenhaft
Klaus Urban
Artikel 2, Absatz 2, Satz
2:
Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
Das wird von einigen immer
so verstanden,
als ob die Freiheit des Menschen unverletzbar
oder unverwundbar sei,
so wie eine Art Prinz Eisenherz oder weiland Siegfried.
Das Merkwürdige
ist nur,
daß sie dann immer hinten
die Stelle zwischen den Schultern treffen,
ganz egal von welcher Seite her
sie wirklich gar nichts Böses tun.
In der Kürze
liegt die Würze!
Klaus Urban
Das kann man einerseits
sehr klar, andererseits aber nur sehr schwer
nachvollziehen am kürzesten Satz des Grundgesetzes, am
Artikel 14, Absatz 2, Satz 1:
Eigentum verpflichtet.
Was soll denn das heißen:
Verpflichtet?
Fragen wir doch zum besseren Verständnis einige sprachliche Analogien,
die uns verdeutlichen, was das "ver" meint:
laufen - ver-laufen
beten - ver-beten
zerren - ver-zerren
bieten - ver-bieten
lernen - ver-lernen
sohlen - ver-sohlen
führen - ver-führen
legen - ver-legen
stellen - ver-stellen
sagen - ver-sagen
gehen - ver-gehen
kommen - ver-kommen
pflicht - ver-pflichten
Alles klar?!
Wenn immer noch nicht,
dann hilft vielleicht der Weg
über die doppelte Verneinung:
Wenn man beides ins Gegenteil verkehrt,
dann ergibt sich dasselbe in verstärkter Aussage:
Andertum entpflichtet!
Seh'n Sie?!